Ratgeber
Brief vom Netzbetreiber: Was tun bei der Aufforderung zur Elektrokontrolle?
Von Yves Hemmerling, Projektleiter Installation und Sicherheit ·
Kurz gesagt
Der Netzbetreiber fordert Sie schriftlich auf, bis zu einer Frist einen Sicherheitsnachweis für Ihre Elektroinstallation einzureichen. Dafür beauftragen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan. Dieses prüft die Anlage, begleitet eine allfällige Mängelbehebung und reicht den Sicherheitsnachweis für Sie ein.
Warum erhalte ich diesen Brief?
Elektrische Installationen müssen periodisch kontrolliert werden. Bei Wohnbauten beträgt die Kontrollperiode in der Regel 20 Jahre, bei Gewerbe, Landwirtschaft und besonderen Anlagen ist sie kürzer. Rechtzeitig vor Ablauf der Periode fordert der Netzbetreiber die Eigentümerschaft schriftlich auf, einen Sicherheitsnachweis einzureichen.
So gehen Sie vor
- Frist notieren: Im Brief steht, bis wann der Sicherheitsnachweis vorliegen muss.
- Kontrollorgan beauftragen: Sie wählen ein unabhängiges Kontrollorgan frei. Schicken Sie mir einfach ein Foto des Briefs per WhatsApp.
- Kontrolle vor Ort: Ich prüfe und messe die gesamte Installation.
- Mängel beheben lassen: Falls nötig, behebt ein Elektroinstallateur die Mängel aus dem Bericht.
- Nachkontrolle und Einreichung: Ich kontrolliere die Behebung, stelle den Sicherheitsnachweis aus und reiche ihn beim Netzbetreiber ein.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der Netzbetreiber mahnt in der Regel zuerst. Bleibt der Nachweis weiterhin aus, wird der Fall an das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) weitergeleitet, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Melden Sie sich deshalb frühzeitig – auch wenn die Frist knapp ist, finde ich meist kurzfristig einen Termin.
Was kostet das?
Ein Einfamilienhaus bis 6 Zimmer kostet bei EKH CHF 309.–, eine Mietwohnung im Sammelauftrag CHF 112.–. Bericht, Nachkontrolle, Anfahrt und Einreichung beim Netzbetreiber sind inbegriffen. Zur Preisliste.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn der Netzbetreiber einen Sicherheitsnachweis verlangt?
Wie oft muss eine Elektroinstallation kontrolliert werden?
Kann ich das Kontrollorgan frei wählen?
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