Ratgeber

Kontrollperiode: Wann ist meine Elektrokontrolle fällig?

Von Yves Hemmerling, Projektleiter Installation und Sicherheit ·

Kurz gesagt

Wie oft eine Elektroinstallation kontrolliert werden muss, hängt von Gebäudeart und Nutzung ab. Bei Wohnbauten beträgt die Kontrollperiode in der Regel 20 Jahre; bei Gewerbe, Landwirtschaft und besonderen Anlagen ist sie kürzer. Der Netzbetreiber fordert Sie mindestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich auf. Beim Verkauf ist eine Kontrolle nötig, wenn die letzte mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Wie oft muss kontrolliert werden?

Die Kontrollperiode legt fest, nach wie vielen Jahren eine elektrische Installation erneut durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden muss. Sie richtet sich nach Art und Nutzung der Liegenschaft und nach dem Gefährdungspotenzial der Installation. Bei Wohnbauten wie Einfamilienhäusern, Eigentums- und Mietwohnungen sind es in der Regel 20 Jahre. Für Gewerbe, Landwirtschaft und besondere Anlagen gelten kürzere Perioden von einem bis zehn Jahren.

Woher weiss ich, wann meine Kontrolle fällig ist?

  • Brief des Netzbetreibers: Er fordert Sie mindestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf – was dann zu tun ist.
  • Letzter Sicherheitsnachweis: Das Datum der letzten Kontrolle plus die Kontrollperiode ergibt den nächsten Termin.
  • Eigentümerwechsel: Beim Kauf oder Verkauf ist eine Kontrolle nötig, wenn die letzte mehr als fünf Jahre zurückliegt – mehr zur Handänderung.

Bewahren Sie den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten periodischen Kontrolle auf und geben Sie ihn bei einem Verkauf an die neue Eigentümerschaft weiter.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist die Eigentümerschaft der Installation. Sie muss dafür sorgen, dass der Sicherheitsnachweis rechtzeitig beim Netzbetreiber eintrifft. Bei EKH reiche ich den Sicherheitsnachweis für Sie ein, die Einreichung ist im Preis enthalten.

Was kostet die Kontrolle?

Ein Einfamilienhaus bis 6 Zimmer kostet bei EKH CHF 309.–, eine Eigentumswohnung als Einzelauftrag CHF 229.–. Bericht, Sicherheitsnachweis, Nachkontrolle und Anfahrt sind inbegriffen. Zur Preisliste.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich mein Einfamilienhaus kontrollieren lassen?
Bei Wohnbauten beträgt die Kontrollperiode in der Regel 20 Jahre. Der Netzbetreiber fordert Sie mindestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich zur Kontrolle auf.
Wo finde ich meinen Netzbetreiber?
Der Netzbetreiber ist auf Ihrer Stromrechnung aufgeführt. Er ist die Stelle, die Sie zur periodischen Kontrolle auffordert und bei der der Sicherheitsnachweis eingereicht wird.
Was tun, wenn ich nicht sicher bin, ob meine Kontrolle fällig ist?
Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach oder schicken Sie mir per WhatsApp ein Foto Ihres letzten Sicherheitsnachweises. Daraus lässt sich ablesen, wann die nächste Kontrolle ansteht.

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Elektrokontrolle in Magden und Umgebung?

Schreiben Sie mir kurz, um welche Liegenschaft es geht. Sie erhalten einen Fixpreis und in der Regel kurzfristig einen Termin.